Das Parlament von Navarra verfügt über ein spezifisches Fachamt zur Rechnungshof, die Cámara de Comptos de Navarra, den Rechnungshof von Navarra, dessen Handlungen durch das Foralgesetz 19/1984 vom 20. Dezember geregelt werden.
Seine Aufgabe ist es, die wirtschaftliche und finanzielle Verwaltung der öffentlichen Hand in der Foralgemeinschaft zu überprüfen, ebenso wie alle Fonds, die öffentlichen Charakter haben. In diesem Sinne erstellt er in erster Linie einen Bericht und die Rechnungsprüfung der Haushaltsjahresrechnung Navarras, welche die Regierung nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres vorlegt. Weiterhin berichtet er über die Haushaltsrechnungen und die wirtschaftliche Verwaltung der Stadt- und Gemeinderäte Navarras, sowie der Organe und Einrichtungen, die diesen unterstehen; er leitet seine Berichte an den Obersten Rechnungshof weiter, dessen Aufgabe es ist, diejenigen im Hinblick auf die rechtmässige Verwaltung öffentlicher Mittel zur Verantwortung zu ziehen, die mit öffentlichen Geldern umgehen. Der Rechnungshof berät daneben das Parlament in wirtschaftlich-finanziellen Angelegenheiten. Das Foralgesetz über die Lokalverwaltung legt fest, dass es der Cámara de Comptos obliegt, die Jahresrechnungen und wirtschaftliche Verwaltung der lokalen Einrichtungen Navarras und der diesen unterstehenden Organe und Einrichtungen zu überprüfen.
Organe des Rechnungshofes sind der Präsident, die Rechnungsprüfer und die Generalsekretätrin.
Der Präsident des Rechnungshofes wird von dem Parlament von Navarra gewählt und sein Mandat dauert sechs Jahre. In der Sitzung vom 18. Februar 2010 wurde Heliodoro Robledas Cabeza zum Präsidenten des Rechnungshofes gewählt.
Der Rechnungshof verfügt über drei Rechnungsprüfer, Beamte, die mittels Ausschreibungen und Prüfungen ausgewählt wurden und deren Aufgabe es ist, die Berichte zu erstellen und sie dem Präsidenten zur Begutachtung vorzulegen.
Der Generalsekretär der Cámara de Comptos wird vom Präsidenten unter den Rechtsberatern der Kammer gewählt und ernannt.