Das Parlament von Navarra vertritt das Volk von Navarra, von dem es gewählt wurde, und verabschiedet die in Navarra geltenden Gesetze für die Zuständigkeiten, die die Foralgemeinschaft innehat. Alljährlich verabschiedet es darüberhinaus den Allgemeinen Haushalt von Navarra sowie die Haushaltsjahresrechnung, die die Regierung von Navarra über die Massnahmen und Kosten vorlegt, die die Foralverwaltung mit den vom Parlament gewährten Haushaltmitteln getätigt hat. Schliesslich wählt das Parlament den Regierungspräsidenten Navarras und erfüllt die Aufgabe der Unterstützung und Kontrolle der Amtsführung der Regierung Navarras.
Die Repräsentative Funktion des Parlamentes von Navarra
Das Parlament von Navarra vertritt das Volk Navarras. Die Entscheidungen des Parlaments sind Ausdruck des Willens des Volkes Navarras, welches durch seine Vertreter an der Behandlung der politischen Fragen, von denen es betroffen ist, beteiligt ist. So spiegeln die Parlamentsmitglieder bei den Debatten und Abstimmungen die Meinung ihrer Wähler wieder, die die Träger der Souveränität sind und in deren Namen sie die ihnen anvertrauten Funktionen ausüben.
Alle vier Jahre werden in allgemeinen Wahlen (d.h., unter Teilnahme aller Bürger und Bürgerinnen Navarras, die älter als achtzehn Jahre und in der Wählerliste eingetragen sind) und durch Ausschreibung von Neuwahlen die fünfzig Parlamentarier gewählt, die das Parlament Navarras bilden.
Die Gesetzgebende Gewalt
In dem traditionellen System der Gewaltenteilung - Legislative, Exekutive und Judikative - der demokratischen Gesellschaften, wird dem Parlament die Befugnis erteilt, die Gesetze zu verabschieden, die in einem Gemeinwesen gelten sollen, weshalb die Institution auch als gesetzgebende Kammer bezeichnet wird. Im Rahmen der Foralgemeinschaft kommt diese Funktion dem Parlament von Navarra zu, das den Texten, die jene Bereiche regeln, in denen Navarra Kompetenzen hat, den Rang von Foralgesetzen (so werden die von ihm verabschiedeten Vorschriften genannt) verleiht.
Für konkrete Angelegenheiten und einen begrenzten Zeitraum kann das Parlament seine gesetzgeberischen Befugnisse an die Selbstverwaltungskörperschaft der Provinz delegieren. Diese Ermächtigung umfasst jedoch in keinem Falle jene Gesetze, die für ihre Verabschiedung ausdrücklich der absoluten Mehrheit bedürfen.
Damit eine Angelegenheit durch ein Gesetz geregelt wird, ist entweder eine Initiative der Regierung Navarras notwendig, die dem Parlament einen Regierungsentwurf für ein Gesetz vorlegt, oder eine Foralgesetzesvorlage, die von den Foralparlamentariern und den Komunalverwaltungen Navarras eingebracht werden kann, die ein Drittel der Gemeinden einer Merindad, d.h. eines Bezirkes, sowie fünfzig Prozent der dort gemeldeten Einwohner vertreten. Auch die Bürger Navarras können vor dem Parlament Initiativen einreichen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Gesetzesvorschlag durch siebentausend Unterschriften gestützt ist.
Von dem Moment an, wenn ein Text ins Parlament kommt, durchläuft er einen bestimmten Verfahrensweg mit einer Reihe von Fasen, die er überwinden muss, bevor er zu einem Gesetz wird. Zunächst entscheiden das Präsidium und der Sprecherrat des Parlaments über die Zulassung des Regierungsentwurfs oder der Gesetzesvorlage zum Verfahren, bestimmen den parlamentarischen Ausschuss, der das Projekt zu studieren hat, und ordnen dessen Veröffentlichung in der Amtsblatt des Parlaments an, damit alle Parlamentarier davon Kenntnis erlangen. Nach der Veröffentlichung wird eine Mindestfrist von vierzehn Tagen (ausser bei Eil- oder Sonderverfahren, bei denen die Länge der Fristen unterschiedlich ist) festgelegt, während der die Parlamentsfraktionen und die einzelnen Parlamentarier Änderungsanträge einbringen können; diese Änderungsanträge können sich auch auf den ganzen Gesetzentwurf beziehen und zu diesem Zwecke kann ein Alternativprojekt vorgelegt oder das bestehende Projekt einfach an die Regierung zurückgewiesen werden. Auch die Änderungsanträge werden in der Amtsblatt des Parlaments veröffentlicht.
Wird ein Änderungsantrag für den ganzen Gesetzentwurf vorgelegt, so wird dieser im Plenum debattiert. Wird ein Änderungsantrag für den gesamten Gesetzentwurf verabschiedet, so gilt das Projekt als nicht angenommen und der Parlamentspräsident teilt dies der Regierung Navarras mit; im gegenteiligen Fall wird das Parlamentsverfahren für das Projekt fortgesetzt und der Gesetzesentwurf zusammen mit den Änderungsanträgen in dem Ausschuss beraten. Dieser erarbeitet eine Stellungnahme, die anschliessend von dem Plenum der Kammer debattiert und verabschiedet oder abgelehnt wird. Der Parlamentspräsident leitet den endgültigen Text des Foralgesetzes an den Regierungspräsidenten weiter, damit dieser es im Namen des Königs erlässt und im Gesetzesblatt von Navarra (BON) und im spanische Amtsblatt (BOE) veröffentlicht.
Wie ein Gesetz entsteht: Verfahrensweg eines Gesetzes im Parlament:
Die Wirtschaftlich-Finanzielle Funktion des Parlaments von Navarra
Der Allgemeine Haushalt von Navarra, ein Gesetz, in dem die Ausgaben für die Foralverwaltung und die Einnahmen für deren Aufrechterhaltung festgelegt werden, muss vom Parlament verabschiedet werden. Hier liegt eine der wichtigsten Interventionen des Parlaments in die politische und verwaltungsmässige Leitung der Foralgemeinschaft. Der Haushalt ist ein notwendiges Instrument für die Ausführung der Regierungsgeschäfte, und seine Genehmigung ist ausschliesslich Angelegenheit des Parlaments.
Das Gesetz über die Verbesserung des Foralwesens überträgt der Regierung von Navarra die Initiative für die Erstellung des Haushaltes und seine Vorlage im Parlament. Dieses Projekt erfährt eine vorrangige Verfahrensbehandlung, für die spezifische Normen festgelegt werden, um die Debatte zu regeln.
Am Ende jedes Geschäftsjahres legt die Regierung andererseits dem Parlament Rechenschaft über ihre wirtschaftlichen Aktivitäten und über die Ausführung des Haushalts ab, indem sie die Allgemeine Haushaltsjahresrechnung vorlegt. Vor deren Verabschiedung durch ein Foralgesetz, wird diese Rechnung einer Prüfung und Untersuchung durch den Rechnungshof unterzogen, ein fachliches Prüfungsorgan, das dem Parlament untersteht.
Kontrolle, Politische Impulse und Führung
Der Präsident der Regionalregierung wird vom Parlament in seiner konstituierenden Sitzung gewählt, nachdem der Kandidat sein Regierungsprogramm vorgestellt hat. Nach der Wahl wird der Gewählte vom König für sein neues Amt ernannt. Für die Wahl zum Präsidenten muss der Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erhalten, also mindestens die Stimmen von 50% + 1 der 50 Parlamentsmitglieder. Erhält er diese Mehrheit nicht, dann gibt es einen zweiten Wahlgang, der 24 Stunden nach dem ersten Wahlgang stattfindet. Beim zweiten Wahlgang ist eine einfache Mehrheit ausreichend, und der Kandidat mit den meisten Stimmen gilt als gewählt. Wenn ein Kandidat im zweiten Wahlgang keine einfache Mehrheit erreicht, dann muss nach dem bereits beschriebenen Verfahren ein neuer Kandidat gewählt werden. Wenn innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Wahlgang kein Kandidat mit der erforderlichen Mehrheit in das Präsidentenamt gewählt wurde, wird das Parlament aufgelöst und es werden umgehend Neuwahlen ausgeschrieben. Die Amtszeit des neuen Parlaments endet mit dem Ablauf der Amtszeit des vorhergehenden Parlaments.
Der Präsident der Regierung von Navarra kann das Parlament vor Ablauf der Legislaturperiode vorzeitig auflösen und Neuwahlen ausschreiben, allerdings mit folgenden Einschränkungen: Der Präsident kann das Parlament nicht auflösen, wenn sich das Parlament in der ersten Sitzungsperiode befindet, oder wenn bis zum Ende der Legislaturperiode nur noch ein Zeitraum von einem Jahr oder weniger verbleibt, wenn ein Misstrauensantrag gestellt wurde oder wenn staatliche Wahlen ausgeschrieben wurden oder wenn die letzte Parlamentsauflösung nach demselben Verfahren weniger als ein Jahr zurückliegt. Das durch Neuwahlen nach einer vorausgegangenen Parlamentsauflösung gewählte Parlament hat eine verkürzte Amtszeit, die nach Ablauf der ursprünglichen Legislaturperiode endet.
Die Regierungsgeschäfte der Regierung von Navarra müssen immer die Unterstützung des Parlaments haben, von dem sie gewählt wurde. Neben der Annahme der Gesetze, die die Regierung zur Regelung von Angelegenheiten vorlegt, die die allgemeinen Interessen der Bürger von Navarra betreffen, verfügt das Parlament über weitere Instrumente zur Kontrolle der Aktivitäten der Exekutive, mit dem Ziel, in deren Erarbeitung und Entwicklung eingreifen zu können.
Das Parlament kann die Regierung um die Information ersuchen, die es für die Ausübung seiner Funktionen benötigt, und das Erscheinen der Minister vor den Organen der Kammer beantragen, um diese zu befragen, parlamentarische Anfragen zu stellen oder einfach mit dem Ziel, direkte Information über aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Aktivität der Verwaltungsstellen zu erhalten.
Das Parlament verfügt zudem über zwei Mechanismen zur Kontrolle der Regierungsgeschäfte, die es ihm gleichzeitig ermöglichen, in die politische Führung der Foralgemeinschaft einzugreifen; entweder, im Falle eines Misstrauensvotums, durch die Unterstützung eines Kandidaten für die Regierungspräsidentschaft und eines Programmes, oder durch die Unterstützung des Aktionsprogramms bei einer möglichen Vertrauensfrage, was ggf. die Erneuerung der Regierung bedeutet.
Weitere Funktionen de Parlamentes von Navarra
Weiterhin hat das Parlament von Navarra folgende Funktionen:
Es ist berechtigt, vor dem Verfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Es wählt den Senator, der Navarra als Foralgemeinschaft zusteht.
Es wählt den Präsidenten des Rechnungshofes von Navarra.
Es ist von der Regierung Navarras, deren Aufgabe es ist, über die Integrität des Foralwesens Navarras zu wachen, über jede mögliche Verletzung dieses Rechtes zu unterrichten.
Es entscheidet über die Berechtigung der
Selbstverwaltungskörperschaft der Provinz, Schulden zu beheben, Bürgschaften zu bestellen und Kredite aufzunehmen.
Vor der Formalisierung von Abkommen zwischen der
Selbstverwaltungskörperschaft der Provinz und dem Staat bzw. den Autonomen Gemeinschaften ist seine Stellungnahme notwendig.
Es kann die Selbstverwaltungskörperschaft der Provinz berechtigen, die Initiative zu ergreifen, damit der Staat Navarra weitere, nicht in dem Gesetz über die Verbesserung des Foralwesens beinhaltete Befugnisse und Zuständigkeiten überträgt, delegiert oder erteilt.
Es ist das zuständige Foralorgan für die Initiative zur Eingliederung Navarras in die Autonome Gemeinschaft des Baskenlandes, oder ggf. für die Trennung von dieser.
Es kann in den Cortes Generales, dem spanischen Parlament, Gesetzesvorlagen einreichen.
Autonomie und Öffentlichkeit
Das Parlament ist eine Institution, die den übrigen Istitutionen gegenüber autonom ist. Deshalb erstellt es seine Verordnungen oder Vorschriften, die sein eigenes, internes Funktionieren regeln, und verabschiedet den jährlichen Haushalt, den es für seine Aufgaben und Aktivitäten benötigt.
Es hält seine Sitzungen während zwei Sitzungsperioden pro Jahr ab, und zwar zwischen Februar und Juni und zwischen September und Dezember. Das Parlament tritt normalerweise von Montag bis Freitag zu seinen ordentlichen Sitzungen zusammen. Es kann auch ausnahmsweise in ausserordentlichen Sitzungen ausserhalb der Sitzungsperioden zusammentreten. Pro Jahr dürfen nicht mehr als sechzehn Plenarsitzungen abgehalten werden.
Die parlamentarische Arbeit wird von den Prinzipien der Transparenz und Öffentlichkeit bestimmt. Die Plenarsitzungen sind öffentlich - ausser in, von der Verordnung geregelten Ausnahmefällen -, und die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich, jedoch ist die Anwesenheit der Verterter der Kommunikationsmedien zulässig. So können die Bürger von Navarra direkt, durch die Veröffentlichungen in den genannten Medien oder durch die Lektüre der offiziellen Parlamentsveröffentlichungen - der Amblatt des Parlaments und die Sitzungsprotokolle - die Vereinbarungen und Meinungen der Parlamentarier zu den behandelten Angelegenheiten erfahren.
Die Projekte, Initiativen und Dokumente, die von den verschiedenen Organen der Kammer zu debatieren sind, ebenso wie die verabschiedeten Vereinbarungen, werden in der Amblatt des Parlaments von Navarra veröffentlicht. Die Beiträge der Parlamentarier zu den Debatten werden vollständig in den Situngsprotokollen dargestellt.